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Donnerstag, 30. Juni 2022

Kann ein Google-Algorithmus Rufmord begehen?

Gibt man „Bettina Wulff,“ den Namen der Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten, bei Google ein, so schlägt die Autovervollständigungsfunktion den Zusatz „Rotlicht“ vor. Begeht der Algorithmus hier Rufmord?

Der Fall Sucht man auf Google nach Bettina Wulff, so erscheint auf der deutschen, englischen und französischen Seite der Suchmaschine automatisch der Vorschlag, die Sucheingabe mit den Worten „Escort,“ „Prostituierte“ und „Rotlicht“ zu ergänzen. 


Die Autovervollständigungsfunktion wählt diese Worte wegen weit verbreiteter – und falscher – Gerüchte über die Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten, die einst von dessen politischen Rivalen innerhalb der niedersächsischen CDU in die Welt gesetzt worden waren. 

 Am 8. September 2012 reichte Wulff Klage gegen Google ein. Sie bezichtigte die Internetfirma der Verleumdung und der Zerstörung ihrer Reputation. Sie verklagte zudem den TV-Moderator Günther Jauch, weil er über die Gerüchte gesprochen hatte und sie damit, so Wulff, salonfähig gemacht hatte. Insgesamt erhielten 34 deutsche und ausländische Veröffentlichungen Unterlassungsanordnungen. Gerichte belegten zudem einige von ihnen mit Strafgeldern. 

Jauch willigte in einer außergerichtlichen Einigung ein, nicht mehr über die Gerüchte zu sprechen. Google hat in der Vergangenheit bereits fünf ähnliche Verfahren in Deutschland gewonnen, und weigert sich bisher, die automatisch generierten Vorschläge zu ändern. Dabei argumentiert Google, die Suchbegriffe reflektierten die tatsächlich vorgenommenen Suchanfragen aller Benutzer der Suchmaschine. 

Zudem bestimme ein Algorithmus ohne direkte Eingriffe von Google-Mitarbeitern, was in der Autovervollständigung erscheint. Google willigte jedoch nach Klagen wegen Verleumdung und Urheberrechtsverletzungen in Japan, Frankreich und Großbritannien ein, bestimmte Autovervollständigungsvorschläge manuell zu löschen. 

Zudem ist die Funktion für bestimmte Suchbegriffe, wie zum Beispiel „Kokain“ und „Schulmädchen,“ komplett abgestellt, damit keine illegalen oder unmoralischen Suchvorschläge erscheinen. Auf seiner Support-Seite erklärt Google, dass mir der Autovervollständigungsfunktion dem Benutzer unnötiges Tippen erspart und wiederholte Suchanfragen vereinfacht werden sollen. 

Zudem wird erläutert, dass Google Suchvorschläge zu Pornographie, Gewalt, Hassrede und Urheberrechtsverletzungen automatisch entfernt. Die Vorschläge der Autovervollständigungsfunktion unterscheiden sich oft deutlich von den tatsächlich zuerst genannten Suchergebnissen. Dies ist auch bei Bettina Wulff der Fall.


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