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Donnerstag, 2. Oktober 2025

Rufschädigung und Rufmord sind umgangssprachliche Begriffe für die absichtliche Verbreitung unwahrer Tatsachen oder verunglimpfender Gerüchte, um das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens zu schädigen

Juristisch sind diese Handlungen keine eigenständigen Straftatbestände, sondern fallen unter die Ehrdelikte wie üble Nachrede (Verbreitung unwahrer Tatsachen, deren Wahrheit nicht nachweisbar ist) oder Verleumdung (vorsätzliche Verbreitung unwahrer Tatsachen). Betroffene sollten BWas ist Rufschädigung/Rufmord? Definition: Eine ehrverletzende Aussage, die dazu dient oder geeignet ist, das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Umgangssprachlich vs. juristisch: "Rufmord" und "Rufschädigung" sind keine juristischen Fachbegriffe, sondern beschreiben im allgemeinen Sprachgebrauch das Verhalteneweise sichern (z.B. durch Screenshots), sich von einem Anwalt beraten lassen und straf- sowie zivilrechtliche Schritte einleiten.


Was ist Rufschädigung/Rufmord? 

Definition: Eine ehrverletzende Aussage, die dazu dient oder geeignet ist, das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Umgangssprachlich vs. juristisch: "Rufmord" und "Rufschädigung" sind keine juristischen Fachbegriffe, sondern beschreiben im allgemeinen Sprachgebrauch das Verhalten.

Es gibt die alte Weisheit, dass Menschen viel reden, wenn der Tag lang ist. Nicht immer reden Menschen dabei miteinander, manchmal reden sie auch über andere. Hierbei sollten die Worte weise gewählt werden, denn die Grenze zu den Straftatbeständen der üblen Nachrede sowie der Verleumdung ist nicht selten rasch überschritten. Im Volksmund wird in vielen Fällen von dem Rufmord gesprochen. Den wenigsten Menschen sind jedoch die genauen rechtlichen Hintergründe bekannt.

Mittels Verbreitung von unwahren oder sogar verleumderischen Behauptungen soll das Ansehen der betroffenen Person beschädigt respektive zerstört werden. 

Juristisch betrachtet muss jedoch eine Abgrenzung des Rufmordes zu der üblen Nachrede oder der Verleumdung vorgenommen werden, da der Gesetzgeber in Deutschland den Begriff des Rufmordes nicht kennt. Die Abgrenzung zu der üblen Nachrede und der Verleumdung besteht rechtlich somit in dem Umstand, dass der Rufmord keinen eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) darstellt. 

Trotz dieses Umstandes hat die Thematik jedoch eine enorm hohe Relevanz für die betroffene Person sowie auch für die Gesellschaft. Innerhalb einer Gesellschaft kann der Rufmord gerade bei Personen des öffentlichen Lebens oder bei Personen in bestimmten Funktionen zu einem Vertrauensverlust führen. Eine Verunsicherung der Öffentlichkeit ist die weitergehende Folge. 

Für die betroffene Person kann der Rufmord erhebliche negative Auswirkungen mit sich bringen. Das Gefühl der Ausgrenzung oder sogar der Bedrohung kann ebenso eine Konsequenz von Rufmord sein wie der berufliche Nachteil. Aus diesem Grund sollte der Rufmord auf jeden Fall sehr ernst genommen werden.

Sonntag, 28. Juli 2024

Rufmord: Rufmord: Was ist das? Welche Strafe droht für Schmutzkampagnen? Anzeige wegen Rufmord. Was droht für rufschädigende Äußerungen?

Was ist eine Rufschädigung? 

Laut Definition werden beim Rufmord oder einer Rufschädigung Behauptungen verbreitet, die das Ansehen einer Person beeinträchtigen sollen. Solch gezielte und wiederholte Diffamierungen können Existenzen gefährden. 

Ist Rufmord laut StGB strafbar? 

Im Strafgesetzbuch (StGB) gibt es keinen eigenen Tatbestand für Rufmord. Das Gesetz ermöglicht allerdings eine Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB). Abhängig von den Tatumständen kommt entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von einem bzw. zwei Jahren in Betracht. 

Wie kann ich mich gegen eine Rufmordkampagne wehren? 

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Rufschädigung zur Anzeige zu bringen. Darüber hinaus sollten vor allem Personen in der Öffentlichkeit und Unternehmen im Zuge des Online Reputation Managements Maßnahmen ergreifen, um die Reputationsschäden und deren Auswirkungen einzudämmen.

Was droht für rufschädigende Äußerungen? 

Da es sich beim Rufmord nicht um eine juristische Bezeichnung handelt, sieht der Gesetzgeber dafür auch keinen eigenen Straftatbestand vor. Dennoch ist es grundsätzlich möglich, entsprechende Äußerungen strafrechtlich zu ahnden. So kommen bei Rufmord und Rufschädigung laut StGB die Tatbestände üble Nachrede und Verleumdung infrage. 

Durch den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) lässt sich die Verbreitung von Tatsachen, die eine Person öffentlich schlecht dastehen lassen, sanktionieren. Dabei kann der Täter seine Aussage nicht beweisen. Laut dem StGB müssen Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen. Wie lange die Haft maximal dauern kann, hängt dabei von den Tatumständen ab. 

So liegt das Strafmaß regulär bei einem Jahr, erfolgt die üble Nachrede hingegen öffentlich, erhöht sich dieses auf maximal zwei Jahre. 

 Alternativ dazu ist bei Rufmord auch eine Anzeige wegen Verleumdung (§ 187 StGB) möglich. In diesem Fall stellt der Täter nachweislich eine falsche Behauptung auf, um die öffentliche Meinung herabzuwürdigen. Das StGB sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor, wobei bei einer öffentlichen Verleumdung auch bis zu fünf Jahre Haft möglich sind. 

Häufig droht bei Rufmord eine Geldstrafe. 

Wie hoch diese ausfällt, bestimmt das Gericht mit Blick auf die Umstände der Tat. Gemäß § 40 StGB erfolgt die Bemessung anhand von Tagessätzen. Die Anzahl der Tagessätze ergibt sich dabei aus der individuellen Schuld des Täters, während die Höhe des Tagessatzes von dessen Nettoeinkommen abhängt. 

So soll sichergestellt werden, dass auch bei einer Rufschädigung die Strafe alle Täter möglichst gleich schwer trifft. Darüber hinaus kann auch ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz wegen einer Rufschädigung bestehen.


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Google Bewertung erhalten, aber Rezensent ist kein Kunde?

Donnerstag, 30. Juni 2022

Kann ein Google-Algorithmus Rufmord begehen?

Gibt man „Bettina Wulff,“ den Namen der Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten, bei Google ein, so schlägt die Autovervollständigungsfunktion den Zusatz „Rotlicht“ vor. Begeht der Algorithmus hier Rufmord?

Der Fall Sucht man auf Google nach Bettina Wulff, so erscheint auf der deutschen, englischen und französischen Seite der Suchmaschine automatisch der Vorschlag, die Sucheingabe mit den Worten „Escort,“ „Prostituierte“ und „Rotlicht“ zu ergänzen. 


Die Autovervollständigungsfunktion wählt diese Worte wegen weit verbreiteter – und falscher – Gerüchte über die Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten, die einst von dessen politischen Rivalen innerhalb der niedersächsischen CDU in die Welt gesetzt worden waren. 

 Am 8. September 2012 reichte Wulff Klage gegen Google ein. Sie bezichtigte die Internetfirma der Verleumdung und der Zerstörung ihrer Reputation. Sie verklagte zudem den TV-Moderator Günther Jauch, weil er über die Gerüchte gesprochen hatte und sie damit, so Wulff, salonfähig gemacht hatte. Insgesamt erhielten 34 deutsche und ausländische Veröffentlichungen Unterlassungsanordnungen. Gerichte belegten zudem einige von ihnen mit Strafgeldern. 

Jauch willigte in einer außergerichtlichen Einigung ein, nicht mehr über die Gerüchte zu sprechen. Google hat in der Vergangenheit bereits fünf ähnliche Verfahren in Deutschland gewonnen, und weigert sich bisher, die automatisch generierten Vorschläge zu ändern. Dabei argumentiert Google, die Suchbegriffe reflektierten die tatsächlich vorgenommenen Suchanfragen aller Benutzer der Suchmaschine. 

Zudem bestimme ein Algorithmus ohne direkte Eingriffe von Google-Mitarbeitern, was in der Autovervollständigung erscheint. Google willigte jedoch nach Klagen wegen Verleumdung und Urheberrechtsverletzungen in Japan, Frankreich und Großbritannien ein, bestimmte Autovervollständigungsvorschläge manuell zu löschen. 

Zudem ist die Funktion für bestimmte Suchbegriffe, wie zum Beispiel „Kokain“ und „Schulmädchen,“ komplett abgestellt, damit keine illegalen oder unmoralischen Suchvorschläge erscheinen. Auf seiner Support-Seite erklärt Google, dass mir der Autovervollständigungsfunktion dem Benutzer unnötiges Tippen erspart und wiederholte Suchanfragen vereinfacht werden sollen. 

Zudem wird erläutert, dass Google Suchvorschläge zu Pornographie, Gewalt, Hassrede und Urheberrechtsverletzungen automatisch entfernt. Die Vorschläge der Autovervollständigungsfunktion unterscheiden sich oft deutlich von den tatsächlich zuerst genannten Suchergebnissen. Dies ist auch bei Bettina Wulff der Fall.


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Donnerstag, 3. Dezember 2020

Dirk Massat - Beleidigung Definition im Strafrecht - § 185 StGB

Rechtswidrige Beleidigung? In Social Media beleidigt? 


Auf Facebook schrieb ein Mann an den AStA der Uni Köln: "Fickt euch!". Worauf es dann eine Anzeige gab, aber die Staatsanwaltschaft die Ermittlung ablehnte, mit durchaus kreativen Erwägungen. Wir wollen uns mal die Begründung der Staatsanwaltschaft ansehen und uns anhand dieses Falles ausführlich mit einem der schönsten Themen im Jurastudium beschäftigen:

Der Beleidigung gem. § 185 StGB.

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Montag, 16. November 2020

Dirk Massat - Rufmord, Diffamierung, Schmähungen und Rufschädigung

Beleidigungen, Rufschädigungen durch falsche Gerüchte, üble Nachrede und Verleumdungen sollte sich niemand gefallen lassen. 


Wenn Lügen und Halbwahrheiten verbreitet werden … 

Verleumdungen, rufschädigende Äußerungen, üble Nachrede sowie Beleidigungen erfüllen juristisch gesehen den Tatbestand der Ehrverletzung. Diese liegt vor, wenn jemand Tatsachen über eine andere Person verbreitet, die unwahr sind. 

An dieser Stelle muss man die Tatsache von der Meinungsäußerung abgrenzen, was mitunter schwierig sein kann. Die Behauptung einer falschen Tatsache wird als Verleumdung definiert, wenn sie vorsätzlich geschieht. Die üble Nachrede liegt indessen vor, wenn eine nicht nachweislich wahre Tatsache verbreitet wird.

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