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Donnerstag, 2. Oktober 2025

Rufschädigung und Rufmord sind umgangssprachliche Begriffe für die absichtliche Verbreitung unwahrer Tatsachen oder verunglimpfender Gerüchte, um das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens zu schädigen

Juristisch sind diese Handlungen keine eigenständigen Straftatbestände, sondern fallen unter die Ehrdelikte wie üble Nachrede (Verbreitung unwahrer Tatsachen, deren Wahrheit nicht nachweisbar ist) oder Verleumdung (vorsätzliche Verbreitung unwahrer Tatsachen). Betroffene sollten BWas ist Rufschädigung/Rufmord? Definition: Eine ehrverletzende Aussage, die dazu dient oder geeignet ist, das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Umgangssprachlich vs. juristisch: "Rufmord" und "Rufschädigung" sind keine juristischen Fachbegriffe, sondern beschreiben im allgemeinen Sprachgebrauch das Verhalteneweise sichern (z.B. durch Screenshots), sich von einem Anwalt beraten lassen und straf- sowie zivilrechtliche Schritte einleiten.


Was ist Rufschädigung/Rufmord? 

Definition: Eine ehrverletzende Aussage, die dazu dient oder geeignet ist, das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Umgangssprachlich vs. juristisch: "Rufmord" und "Rufschädigung" sind keine juristischen Fachbegriffe, sondern beschreiben im allgemeinen Sprachgebrauch das Verhalten.

Es gibt die alte Weisheit, dass Menschen viel reden, wenn der Tag lang ist. Nicht immer reden Menschen dabei miteinander, manchmal reden sie auch über andere. Hierbei sollten die Worte weise gewählt werden, denn die Grenze zu den Straftatbeständen der üblen Nachrede sowie der Verleumdung ist nicht selten rasch überschritten. Im Volksmund wird in vielen Fällen von dem Rufmord gesprochen. Den wenigsten Menschen sind jedoch die genauen rechtlichen Hintergründe bekannt.

Mittels Verbreitung von unwahren oder sogar verleumderischen Behauptungen soll das Ansehen der betroffenen Person beschädigt respektive zerstört werden. 

Juristisch betrachtet muss jedoch eine Abgrenzung des Rufmordes zu der üblen Nachrede oder der Verleumdung vorgenommen werden, da der Gesetzgeber in Deutschland den Begriff des Rufmordes nicht kennt. Die Abgrenzung zu der üblen Nachrede und der Verleumdung besteht rechtlich somit in dem Umstand, dass der Rufmord keinen eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) darstellt. 

Trotz dieses Umstandes hat die Thematik jedoch eine enorm hohe Relevanz für die betroffene Person sowie auch für die Gesellschaft. Innerhalb einer Gesellschaft kann der Rufmord gerade bei Personen des öffentlichen Lebens oder bei Personen in bestimmten Funktionen zu einem Vertrauensverlust führen. Eine Verunsicherung der Öffentlichkeit ist die weitergehende Folge. 

Für die betroffene Person kann der Rufmord erhebliche negative Auswirkungen mit sich bringen. Das Gefühl der Ausgrenzung oder sogar der Bedrohung kann ebenso eine Konsequenz von Rufmord sein wie der berufliche Nachteil. Aus diesem Grund sollte der Rufmord auf jeden Fall sehr ernst genommen werden.

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