Was ist Rufschädigung/Rufmord?
Definition: Eine ehrverletzende Aussage, die dazu dient oder geeignet ist, das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen.
Umgangssprachlich vs. juristisch: "Rufmord" und "Rufschädigung" sind keine juristischen Fachbegriffe, sondern beschreiben im allgemeinen Sprachgebrauch das Verhalten.
Mittels Verbreitung von unwahren oder sogar verleumderischen Behauptungen soll das Ansehen der betroffenen Person beschädigt respektive zerstört werden.
Juristisch betrachtet muss jedoch eine Abgrenzung des Rufmordes zu der üblen Nachrede oder der Verleumdung vorgenommen werden, da der Gesetzgeber in Deutschland den Begriff des Rufmordes nicht kennt.
Die Abgrenzung zu der üblen Nachrede und der Verleumdung besteht rechtlich somit in dem Umstand, dass der Rufmord keinen eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) darstellt.
Trotz dieses Umstandes hat die Thematik jedoch eine enorm hohe Relevanz für die betroffene Person sowie auch für die Gesellschaft. Innerhalb einer Gesellschaft kann der Rufmord gerade bei Personen des öffentlichen Lebens oder bei Personen in bestimmten Funktionen zu einem Vertrauensverlust führen. Eine Verunsicherung der Öffentlichkeit ist die weitergehende Folge.
Für die betroffene Person kann der Rufmord erhebliche negative Auswirkungen mit sich bringen. Das Gefühl der Ausgrenzung oder sogar der Bedrohung kann ebenso eine Konsequenz von Rufmord sein wie der berufliche Nachteil. Aus diesem Grund sollte der Rufmord auf jeden Fall sehr ernst genommen werden.
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